Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Definition

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich die Bezeichnung 'Übersetzungsbüro' auf den Sprachendienst TRADUX TRANSLATIONS, Bodelschwinghstraße 2. D-73054 Eislingen, Deutschland.

Artikel 1 - Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber anzuwenden. Sie ersetzen – sofern nicht ausdrücklich vom Übersetzungsbüro schriftlich genehmigt – alle etwaigen Geschäfts- und Lieferbedingungen, auf die sich der Auftraggeber bezieht, die er vorbringt oder auf die er sich stützt.

Artikel 2 - Angebote, Vertragsabschlüsse

2.1 Vom Übersetzungsbüro unterbreitete Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.

2.2 Das Übersetzungsbüro kann seine angegebenen Preise oder Lieferbedingungen widerrufen, falls es vor Abgabe des Angebots keine Möglichkeit hatte, den gesamten zu übersetzenden Text zu sehen. Die mündliche oder schriftliche Annahme des vom Übersetzungsbüro gemachten Angebots durch den Auftraggeber oder – falls das Übersetzungsbüro kein Angebot gemacht hat – die schriftliche Bestätigung der Auftragserteilung durch das Übersetzungsbüro begründen einen Vertrag.

2.3 Für das Übersetzungsbüro kann jede natürliche oder juristische Person als Auftraggeber gelten, die ihm einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen Namen und Anschrift sie dem Übersetzungsbüro bei Auftragserteilung mitteilt.

2.4 Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern des Übersetzungsbüros sind erst nach schriftlicher Bestätigung des Übersetzungsbüros rechtsverbindlich.

2.5 Das Übersetzungsbüro ist bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers befugt, vor Beginn oder Fortsetzung der Auftragsausführung vom Auftraggeber eine Sicherheitsleistung zu verlangen.

Artikel 3 - Änderung und Annullierung von Aufträgen

3.1 Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit.

3.2 Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis zu fordern. Das Übersetzungsbüro stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.

3.3 Sollte das Übersetzungsbüro für die Auftragsausführung Zeit eingeplant haben, kann es dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit 50 % des angegebenen Preises in Rechnung stellen.

Artikel 4 - Ausführung von Aufträgen, Geheimhaltung

4.1 Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, die Aufträge nach besten Kräften und im Hinblick auf den vom Auftraggeber spezifizierten Zweck unter Einbringung von hinreichendem Fachwissen auszuführen.

4.2 Das Übersetzungsbüro behandelt alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich und verpflichtet seine Mitarbeiter ebenso zur Geheimhaltung. 

4.3 Vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung ist das Übersetzungsbüro unbeschadet seiner Geheimhaltungspflicht und der ordnungsgemäßen Auftragsausführung berechtigt, Dritte zu beauftragen, den Auftrag (insgesamt oder teilweise) auszuführen. Das Übersetzungsbüro verpflichtet jeden an der Auftragsausführung beteiligten Dritten zur Geheimhaltung aller Informationen, die diesem bei Erfüllung seiner Aufgabe eventuell zur Kenntnis gelangt sind.

4.4 Der Auftraggeber kommt dem etwaigen Verlangen des Übersetzungsbüros nach inhaltlichen Erläuterungen über den zu übersetzenden Text und/oder nach der Bereitstellung von Dokumentation und Terminologielisten – sofern verfügbar – so weit wie möglich nach. Der Versand dieser Unterlagen erfolgt immer zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.

Artikel 5 - Lieferfrist und -datum

5.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind die Liefertermine vorläufig. Das Übersetzungsbüro unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, sollte es feststellen, dass es einen Liefertermin nicht einhalten kann.

5.2 Kann das Übersetzungsbüro einen bestimmten schriftlich vereinbarten Liefertermin aus anderen als sich seiner Kontrolle entziehenden Gründen nicht einhalten und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist das Übersetzungsbüro jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.

5.3 Die Auslieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per Post, Telefax, E-Mail und/oder Internet usw. als ausgeführt.

5.4 Die Auslieferung von Daten per E-Mail gilt als zum Zeitpunkt der gemeldeten Versandbestätigung durch das Medium als erfolgt.

5.5 Der Auftraggeber unterstützt das Übersetzungsbüro bei der Auftragsausführung, indem er in vernünftigem Rahmen alle erforderlichen oder wünschenswerten Maßnahmen im Hinblick auf die rechtzeitige Auftragsausführung ergreift.

5.6 Der Auftraggeber bemüht sich nach besten Kräften, die Auslieferung des nach Maßgabe des Vertrags vom Übersetzungsbüro gefertigten Produkts zu erleichtern. Jede Annahmeverweigerung des Produkts des Übersetzungsbüros stellt eine Leistungsstörung seitens des Auftraggebers dar, und die Bestimmungen von Absatz 6.5 finden entsprechend Anwendung, auch wenn keine ausdrückliche Annahmeaufforderung erfolgte.

Artikel 6 - Preise und Zahlung

6.1 Die Preise errechnen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, anhand des geltenden Stunden- oder Normzeilensatzes des Übersetzungsbüros. Das Übersetzungsbüro kann dem Auftraggeber neben dem Honorar ferner die mit der Ausführung des Auftrags verbundenen Kosten in Rechnung stellen. Es steht dem Übersetzungsbüro frei, für jede Kombination der Ausgangs- und Zielsprache einen Mindestsatz zu berechnen.

6.2 Der vom Übersetzungsbüro angegebene Preis gilt ausschließlich für Produkte, die den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

6.3 Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls der Auftraggeber einen besonders arbeitsaufwendigen Text, eine undeutliche Kopie, ungeeignete Software oder Dateien bereitstellt, die dem Übersetzungsbüro größeren Arbeitsaufwand oder höhere Kosten verursachen als das Übersetzungsbüro bei Abschluss des Vertrags angemessen erwarten konnte, wobei die vorstehende Aufzählung nicht vollständig ist.

6.4 Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer.

6.5 Rechnungen sind spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Rechnungsdatum (oder innerhalb eines anderen, vom Übersetzungsbüro schriftlich angegeben Zeitraums) ohne jeden Abzug, jede Aufrechnung oder Aufschub in der Währung zu zahlen, in der die Rechnung ausgestellt ist. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Auftraggeber unverzüglich und ohne Mahnung in Verzug und verpflichtet, zusätzlich zum Rechnungsbetrag ab dem Fälligkeitstag bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung die gesetzlichen Zinsen zu bezahlen.

6.6 Die Gebühr für außergerichtliche Inkassokosten beträgt 15 % für die ersten EUR 2,500,00 des Kapitalbetrags einschließlich der gesetzlichen Zinsen und 10 % für den Restbetrag, zuzüglich eines Mindestbetrags in Höhe von EUR 100,00 je Rechnung.

Artikel 7 - Reklamationen und Streitigkeiten

7.1 Der Auftraggeber ist gehalten, etwaige Reklamationen über das gelieferte Produkt des Übersetzungsbüros baldmöglichst schriftlich anzuzeigen, jedoch spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des jeweiligen Produkts. Das Vorbringen einer Reklamation entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

7.2 Sollte der Auftraggeber die Genauigkeit bestimmter Passagen der vom Übersetzungsbüro ausgelieferten Übersetzung in Frage stellen und das Übersetzungsbüro um eine Stellungnahme dazu bitten und sollte das Übersetzungsbüro anschließend in der Lage sein, nachzuweisen, dass die betreffenden Passagen nicht falsch übersetzt wurden, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, dem Auftraggeber die zusätzlich aufgewendete Zeit für die Bearbeitung der Anfrage und alle damit verbundenen anderen Auslagen in Rechnung zu stellen.

7.3 Wird innerhalb der in Absatz 7.1 genannten Frist keine Reklamation vorgebracht, gilt das Produkt als vollständig angenommen, und das Übersetzungsbüro entspricht Reklamationen nur dann, wenn es diese für angemessen erachtet. Änderungen durch das Übersetzungsbüro eines beliebigen Teils des übersetzten oder bearbeiteten Textes auf Verlangen des Auftraggebers stellen kein Eingeständnis einer fehlerhaften Leistung durch das Übersetzungsbüro dar.

7.4 Bei einer begründeten Reklamation wird dem Übersetzungsbüro eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder zum Ersatz des Produkts eingeräumt. Kann man bei vernünftiger Betrachtungsweise davon ausgehen, dass das Übersetzungsbüro die verlangte Nachbesserung oder den Ersatz nicht leisten kann, hat das Übersetzungsbüro die Möglichkeit, dem Auftraggeber einen Preisnachlass zu gewähren.

7.5 Das Recht des Auftraggebers auf Reklamation verfällt, wenn er den Teil des Produkts, auf den sich die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er das Produkt anschließend an einen Dritten ausgeliefert hat oder nicht.

Artikel 8 - Haftung; Schadloshaltung

8.1 Das Übersetzungsbüro haftet ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines dem Übersetzungsbüro zuzuordnenden Mangels ist. Das Übersetzungsbüro haftet unter keinen Umständen für andere Schäden wie Folgeschaden, Gewinnausfall oder Schaden aufgrund von Verzögerungen. 

8.2 Die Haftung des Übersetzungsbüros ist in jedem Fall auf den Rechnungswert des betreffenden Produkts ohne Umsatzsteuer beschränkt.

8.3 Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Textes entbindet das Übersetzungsbüro von jeglicher Haftung.

8.4 Die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines vom Übersetzungsbüro zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der vom Übersetzungsbüro gelieferten Übersetzung/bearbeiteten Version derselben die Gefahr von Körperverletzungen birgt, geht allein zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.

8.5 Das Übersetzungsbüro haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. Das Übersetzungsbüro haftet ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch (a) den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln, (b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder (c) durch etwaige Computerviren in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden.

8.6 Der Auftraggeber sichert dem Übersetzungsbüro Schadloshaltung gegen alle Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung des Produkts ableiten und schließt damit jede Haftung des Übersetzungsbüros aufgrund dieses Absatzes aus.

8.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich auf ähnliche Weise, das Übersetzungsbüro gegen sämtliche Ansprüche Dritter aufgrund einer behaupteten Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags schadlos zu halten.

Artikel 9 - Auflösung

9.1 Das Übersetzungsbüro ist, ohne gegenüber dem Auftraggeber schadenersatzpflichtig zu sein, berechtigt, den Vertrag (insgesamt oder teilweise) zu kündigen oder seine Erfüllung aufzuschieben, falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt sowie bei Konkurs, Moratorium oder Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers. Das Übersetzungsbüro ist in diesen Fällen ferner dazu berechtigt, den Auftraggeber zur unverzüglichen Zahlung aufzufordern.

9.2 Kann das Übersetzungsbüro seinen Verpflichtungen durch Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht nachkommen, ist es berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Solche Umstände beinhalten u. a. Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Leistungsunterbrechung von Internet-Providern oder andere Ereignisse höherer Gewalt.

9.3 Sollte das Übersetzungsbüro auf Grund höherer Gewalt gezwungen sein, die weitere Auftragsausführung einzustellen, ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeit und der damit verbundenen Kosten und Unkosten verpflichtet.

Artikel 10 - Urheberrecht

Wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, behält sich das Übersetzungsbüro das Urheberrecht auf die vom Übersetzungsbüro angefertigten Übersetzungen und sonstigen Texte vor.

Artikel 11 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Der Vertrag gilt als in Deutschland ausgefertigt und unterliegt dem deutschen Recht.

11.2 Gerichtsstand für die Schlichtung von Streitigkeiten ist Göppingen, Deutschland.

 
Stand der letzten Aktualisierung: 01.10.2017